Unternehmer im fortgeschrittenen Alter sehen sich zunehmend neue Herausforderungen mit denen sie bisher weniger konfrontiert wurden, respektive über diese sie wenig nachgedacht haben. Umso wichtiger ist es, sich mit den nachfolgenden Fragen zu befassen.
Gibt es einen potenziellen Nachfolger?
Die Unternehmensnachfolge ist keine leichte Aufgabe, erst recht dann, wenn ein Gründer eine Karriere lang sein Unternehmen geführt hat. Eine Übergabe kann insbesondere dann schwierig sein, wenn etwa kein Familienmitglied für die Übernahme gefunden oder begeistert werden kann.
Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Seinen Platz zu räumen, dies eventuell nach Jahrzehnten, ist nicht einfach. Dazu soll das Unternehmen noch aus familiärer Hand gegeben werden? Keine Frage, dass hier Emotionen aufkommen können, die die Entscheidung umso schwieriger machen.
Wer soll also dieser Nachfolger sein? Gibt es diese Person bereits im Unternehmen? Oder muss gar eine externe Person hinzugezogen werden? Und kann man nach der Übergaben noch Einfluss nehmen?
Wie und wann kann die Nachfolge geregelt werden?
Kaum ein echter Unternehmer wird es schaffen, seinen Platz von heute auf morgen zu räumen, ohne ein Verlustgefühl zu verspüren. Kein Wunder also, dass so manch ein Unternehmer so lange versucht zu arbeiten, wie nur irgendwie möglich.
Irgendwann kommt jedoch der Punkt, an dem man sich dazu zwingen muss, eine Lösung zu finden. Doch wie soll die Entscheidung für den Zeitpunkt getroffen werden?
Einige Anhaltspunkte sind die folgenden: Kann der Unternehmer vom finanziellen Aspekt her in Rente gehen? Ist die bestmögliche Person als Nachfolger gefunden? Ist der Nachfolger bereit, das Unternehmen fest zu übernehmen?
Bin ich nach wie vor der beste für den Job?
Niemand behauptet, dass man im höheren Alter kein guter Geschäftsführer mehr sein kann. Warren Buffett etwa ist auch mit 88 Jahren noch voll dabei und sehr erfolgreich. Dennoch ist es auch legitim sich immer wieder zu hinterfragen und aufs Neue zu entscheiden, ob man seinem Job nach wie vor gewachsen ist.
Im Alter kann die Aufnahmefähigkeit etwas leiden. Das muss nicht in jedem Geschäft ein Problem sein, kann aber. Insbesondere in Märkten, in denen Innovation entscheidend ist. Hier können Unternehmen schnell irrelevant werden, die nicht bereit sind, neue Technologien einzusetzen oder ihre bisherigen Prozesse anzupassen.
Im Weiteren benötigt ein Geschäftsleiter auch eine Unmenge an Energie. Je mehr Mitarbeiter und Verpflichtungen, desto anstrengender der Job. Irgendwann nutzt dann auch die gute Diät und der Vitamindrink nichts mehr. Wenn der Körper nicht mehr mitmacht, dann ist genauso Schluss, wie wenn es zu mentalen Schwierigkeiten kommt.
Was passiert, wenn ich kurzfristig aufhören muss?
Es ist schlichtweg eine Tatsache, dass man im fortgeschrittenen Alter anfälliger für Krankheiten ist oder dass Unfälle gröbere Auswirkungen haben können. Ein solcher Vorfall kann unter Umständen sofort dazu führen, dass ein Geschäftsführer seine Aufgaben abgeben muss.
Es macht entsprechend Sinn, auf ein solches Szenario vorbereitet zu sein. Wer kann im Fall der Fälle übernehmen und für wie lange? Wie wird die Nachfolge in so einem Fall geregelt? Wer trifft Entscheidungen?
Was passiert, wenn ich keine Entscheidung mehr treffen kann?
Niemand will den Teufel an die Wand malen, sich jedoch vor einer Möglichkeit zu verschliessen, bringt auch nichts. Was passiert also etwa, wenn der Unternehmer überraschend verstirbt oder aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ansprechbar ist? Das sind zweifellos schwierige Fragen, die jedoch zwingend beantwortet werden müssen.
Das Gute ist, dass jeder die Möglichkeit hat, für alle Fälle vorzusorgen. So sollten Unternehmer etwa unbedingt ein Testament erstellen. Aber auch für den Fall eines medizinischen Problems sollte vorgesorgt sein.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt jeder selbst, was passiert, wenn er aufgrund einer Erkrankung oder Unfalls nicht mehr ansprechbar ist. In der Vorsorgevollmacht können Personen bestimmt werden, die über diverse Aspekte verfügen können. Die Vorsorgevollmacht muss in schriftlicher Form erstellt werden und zum Beispiel von einem Notar beglaubigt werden.
Im Weiteren kann mit einer Patientenverfügung jeder vorab festlegen, was auf medizinischer Ebene mit ihm passieren soll, wenn er nicht mehr Ansprechbar ist.